Hausordnung

Hausordnung

Liebe Gäste, wir heißen Sie in unserem Sport- und Bildungszentrum Lindow (nachfolgend SBL) herzlich willkommen. Um den Aufenthalt aller Gäste positiv zu gestalten und bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, ist es notwendig, bestimmte Regeln einzuhalten und verantwortungsbewusst zu handeln. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die nachfolgenden Punkte der Hausordnung zu beachten:

Verhalten

Ihr Aufenthalt in unserem Hause soll von Höflichkeit, Toleranz, Hilfsbereitschaft, einem respektvollen Umgang miteinander sowie einer gegenseitigen Rücksichtnahme und Achtung geprägt sein. Wir erwarten von unseren Gästen ein angemessenes Verhalten. Der Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten ist so zu gestalten, dass es zu keiner Lärmbelästigung kommt.

Lehrgangsleiter

Bei Aufenthalten von Gruppen hat der Lehrgangsleiter unsere Regeln und Grundsätze zu berücksichtigen. Im Rahmen der Anreise wird ihm eine Lehrgangsmappe übergeben, diese enthält die Haus- und Brandschutzordnung des SBL sowie deren Zusätze. Der Lehrgangsleiter hat die Gruppe über die aufgeführten Richtlinien und Regeln zu belehren und ist für deren Einhaltung verantwortlich.

Ordnung und Sauberkeit

Jeder Gast und Besucher ist mitverantwortlich für die Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im SBL. Die Schonung der Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände und die pflegliche Behandlung des Inventars sind die selbstverständliche Pflicht aller Gäste. Technische und dekorative Veränderungen in den gemieteten Räumlichkeiten sind nicht statthaft. Über auftretende Schäden ist das SBL unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wir bitten um eine Kontrolle bei Erstnutzung der Räumlichkeiten, um Schäden, welche von vorangegangenen Nutzungen verursacht wurden, melden zu können. Schäden bzw. starke Verschmutzung der Räumlichkeiten, die aus dem Verhalten der Gäste resultieren, werden geahndet.

Mittags- und Nachtruhe

Während der Mittagspause zwischen 12:00 und 14:00 Uhr und zur Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr sind ruhestörende Geräusche, gleich welcher Art, zu unterlassen. Mahlzeiten Bei Anmeldung an der Rezeption erhält jeder Lehrgangsleiter bzw. bei Einzelanreisen jeder Gast, entsprechend der gebuchten Leistungen, Essenmarken. Diese sind dem Personal der Essenausgabe zu den einzelnen Mahlzeiten unaufgefordert auszuhändigen. Die Marken sind personengebunden. Eine Weitergabe ist unzulässig. Für einen ungestörten Ablauf des Mensabetriebes bitten wir, die Ihnen über die Raumplanung mitgeteilten Essenszeiten einzuhalten. Bitte beachten Sie: Die Mitnahme von Speisen, Getränken und Geschirr aus der Mensa ist nicht gestattet. Zu den Mahlzeiten ist auf eine entsprechende Kleidung zu achten. Eine Änderung der Essenszeiten oder die Ausgabe von Lunchpaketen sowie andere Wünsche (z.B. Grillen) sind mindestens 24 Stunden vorher anzumelden.

Essen / Trinken

Die Eigenversorgung mit alkoholischen Getränken ist nicht erwünscht und wird mit einem angemessenen Korkgeld geahndet. Das Zubereiten von Speisen auf den Zimmern ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Schlüssel

Bei Verlust, der durch das SBL übergebenen Schlüssel, erheben wir eine Schadensforderung in Höhe des entsprechenden Wiederbeschaffungswertes.

Rezeption

Die Rezeption ist durchgehend besetzt. In der Nacht erfolgt die Absicherung durch einen Wachschutz. Dieser nimmt, im Auftrag des SBL, in seiner Dienstzeit das Hausrecht wahr.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren in den Zimmern und Gemeinschaftsräumen sowie Sporthallen ist nicht gestattet.

Verstöße

Verstöße gegen unsere Hausordnung sowie ein unangemessenes Verhalten, das zu Beschwerden und Störungen im Aufenthalt anderer führt, werden in angemessener Weise geahndet (Schadensersatzansprüche, Entziehung der Nutzungsrechte, Hausverbot). Wir behalten uns vor, Kosten, die durch die Nichteinhaltung der Hausordnung oder einem Fehlverhalten entstanden sind, auf den Verursacher umzulegen.

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist Bestandteil der Hausordnung und gilt für alle Personen, die sich in Räumen oder auf dem Gelände des Sport- und Bildungszentrums Lindow (Mark) (nachfolgend SBL) aufhalten. Das SBL liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, unsere Verantwortung gegenüber der Natur legt uns, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen, Pflichten auf, für deren Einhaltung jeder von uns seine Verantwortung trägt. Hierzu trägt die Brandschutzordnung bei. So können Entstehungsbrände auf dem Gelände des SBL eine große Gefahr für die umliegenden Waldgebiete bedeuten. Ebenso bedeutet ein Waldbrand eine Gefahr für die Gebäude und die Menschen, die sich im SBL aufhalten.

Allgemeine Regeln

1. Auf dem Gelände und in den Räumen des SBL besteht Rauchverbot. Als Ausnahme für das Rauchverbot gelten nur die hierfür vorgesehenen Bereiche. Der Umgang mit offenen Feuern ist genehmigungspflichtig. In Abhängigkeit von der jeweils gültigen Waldbrandstufe ist an den dafür vorgesehenen Plätzen das Grillen bzw. die Nutzung von Feuerschalen in Absprache mit dem SBL möglich.

2. Die Nutzung von betriebsfremden Elektrogeräten ist sowohl in den Gebäuden als auch im Außenbereich nicht erwünscht. Daraus resultierende Schäden gehen zu Lasten des Verursachers.

3. Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten sind frei zu halten. Dies gilt besonders für das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen besteht, ausgenommen für Notfahrzeuge und Betriebsgeräte, Park- und Halteverbot.

4. Das SBL ist keine öffentliche Einrichtung. Deshalb ist der unberechtigte Aufenthalt auf dem Gelände und in den Räumen untersagt. Gäste, Fremdfirmen und das Betriebspersonal haben sich nach dem Betreten des SBL anzumelden, sowie vor dem Verlassen des Objektes abzumelden. Dies erfolgt an der Rezeption. Damit ist sicher zu stellen, dass bei einer Havarie eindeutig festgestellt werden kann, wer und wo er sich im SBL aufhält. Bei Gästegruppen ist ein eventueller Zimmertausch der Rezeption zu melden.

5. Bei Ausfall der Stromversorgung im SBL wird ein Brandsicherungssystem aktiviert. Die Brandabschnitte werden durch Brandtüren und Brandtore getrennt. Es kommt dadurch zu Beeinträchtigungen des Bewegungsfreiraumes für unsere Gäste. Wir bitten in diesem Falle um etwas Geduld, da im Hause erst die Ursache festgestellt werden muss. Im Falle eines Brandes erfolgt die normale Alarmierung

Verhalten im Brandfall

Beim Ausbruch eines Brandalarmes ist nach den für das jeweilige Gebäude geltenden Regeln zu handeln. Im Zweifelsfall ist immer die Rezeption zu informieren. Tel.(über interne Geräte): 500 Tel.(mit externem Gerät): 033933-400

Ruhe bewahren!

WER meldet?

WAS brennt?

WO brennt es? (genauen Brandort angeben)

WIEVIELE Menschen sind in Gefahr?

Achtung:

Den Weisungen des Hauspersonals bzw. des Wachdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

In Sicherheit bringen und gefährdete Personen warnen.

Hilflose mitnehmen, Verletzten bei der Flucht helfen, niemand darf zurückbleiben.

Türen und Fenster schließen, elektrische Verbraucher abschalten.

Nur sichere, gekennzeichnete Fluchtwege benutzen.

Alarmierung aller Personen, auch solcher, die sich zur Zeit des Brandausbruchs in seltener begangenen Bereichen z.B. im Keller aufhalten.

Niemals mit brennender Kleidung weglaufen, sondern sich auf den Boden legen und versuchen durch Herumwälzen die Flammen zu ersticken. Menschen in brennender Kleidung am Weglaufen hindern, in Decken, Mäntel oder Tücher hüllen – Gesicht nicht abdecken – auf den Boden legen und mit den Händen die Flammen durch Überstreichen ersticken, notfalls die Person hin- und her wälzen.

Durch verqualmte Räume in gebückter Haltung gehen.

Die Sammelplätze der einzelnen Gebäudeteile aufsuchen.

Auf Anweisungen achten, Feuerwehr nicht behindern

Bitte beachten:

Durch die verantwortlichen Mitarbeiter des SBL sind mit den Trainern und Lehrgangsleitern die auf dem Sammelplatz eintreffenden Personen mit denen, die sich in den Räumen bzw. auf dem Gelände laut Anwesenheitsliste zu befinden haben, abzugleichen. Über Unstimmigkeiten sind die Rettungskräfte zu informieren.

Löschversuch unternehmen

Menschenleben geht vor Brandbekämpfung

Feuerlöscher benutzen

Beim Löschen auf Selbstschutz achten. Wenn Sie den Brand nicht löschen können, verlassen Sie den Brandbereich und schließen Sie die Tür hinter sich.

Bei Feuerlöscheinsatz an Personen von unten nach oben ablöschen- Löschstrahl nicht auf das Gesicht richten. Zum Ablöschen von Personen keinen CO2- Löscher verwenden. Aufregung und Panik vermeiden – ruhig und zügig den Gefahrenbereich verlassen.

Folgende Regelungen sind Bestandteil der Hausordnung:

Brandschutzordnung Sporthallen – und Seminarraumordnung Schwimmhallen- und Saunaordnung

Bernd Hofmann Geschäftsführer Sport- u. Bildungszentrum Lindow (Mark)